Parken
Parken in Wildeshausen? Nichts leichter als das! Alle Parkplätze sind umweltfreundlich mit solarstrombetriebenen Parkautomaten bestückt. Und die anfallenden Gebühren sind unschlagbar günstig. Bezahlen können Sie ganz klassisch mit Kleingeld.
Brötchentaste
Und wer nur schnell mal eben Brötchen holen möchte oder sonst nicht viel Zeit benötigt, für den gibt es mit der Brötchentaste 15 Minuten Parkzeit ohne zu bezahlen. Einfach die gelbe Brötchentaste am Parkautomaten drücken und danach mit der grünen Taste den Parkschein anfordern und hinter die Windschutzscheibe legen.
Die Parkmöglichkeiten im Einzelnen:
In der Innenstadt von Wildeshausen befindet sich ein ausgeschilderter „Parkring", der Besucherinnen und Besucher der Kreisstadt zu gebührenfreien Parkmöglichkeiten führt. Dieses Parkangebot ist teilweise nicht bewirtschaftet (und somit zeitlich unbegrenzt verfügbar), teilweise parkscheibengeregelt. Bei diesen Parkplätzen ist die Parkscheibenregelung entsprechend der vorhandenen Beschilderung zu beachten. Folgendes Parkplatzangebot steht Ihnen in der Wildeshauser Innenstadt zur Verfügung:
- Ohne zeitliche Begrenzung:
Parkpalette - 141 Einstellplätze, 2 Schwerbehindertenparkplätze, 2 Mutter-Kind-Parkplätze
Kaiserstraße/Ecke Wittekindstraße - 30 Einstellplätze
Bahnhofsgelände - 90 Einstellplätze, 3 Schwerbehindertenplätze
Kokenstraße - 20 Einstellplätze
Friedhof (Lehmkuhlenweg) - 56 Einstellplätze
- Mit Parkscheibenregelung:
Gildeplatz/Zentralparkplatz - 96 Einstellplätze, 2 Schwerbehindertenplätze, 2 Mutter-Kind-Parkplätze
Sögestraße - 20 Einstellplätze
Burgstraße - 5 Einstellplätze, 3 Schwerbehindertenparkplätze
Kleine Straße - 6 Einstellplätze
Mühlendamm - 30 Einstellplätze
Neue Straße - 87 Einstellplätze, 2 Schwerbehindertenparkplätze. 2 Mutter-Kind-Parkplätze
Deekenstraße - 9 Einstellplätze
K + K-Markt (Deekenstraße) - 16 Einstellplätze
Wittekindstraße (VHS) - 15 Einstellplätze
Zwischenbrücken - 4 Einstellplätze
Schulstraße - 3 Einstellplätze
Düsternstraße - 13 Einstellplätze
Am Friedhof/Kreisel Vogelstange - 23 Einstellplätze, 2 Schwerbehindertenparkplätze
- Gebührenpflichtig:
Westertor - 5 Einstellplätze, 1 Schwerbehindertenparkplatz
Westerstraße - 26 Einstellplätze, 2 Schwerbehindertenparkplätze
Huntestraße - 18 Einstellplätze, 2 Schwerbehindertenplätze
Für die vorstehend genannten gebührenpflichtigen Parkplätze gilt die unten per Link zu öffnende Parkgebührenordnung. Danach beträgt im Rahmen der zulässigen Parkzeit die Parkgebühr 50 Cent je angefangene halbe Stunde.